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Damit nichts passiert, wenn doch mal etwas passiert

Schnell und easy

Zuhause fühlen wir uns sicher. Allerdings haben wir nicht immer alles in den eigenen Händen, was unsere Habseligkeiten betrifft. Eine Einbruchserie in der Gegend, ein Funkensprung von der Weihnachtskerze oder ein Unwetter nach einem schwülen Sommertag. Es kann viel passieren. Eine Hausratversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, zumindest finanziell nichts zu verlieren. Und so soll es auch bleiben.

Wichtige Fragen und Antworten zur Hausratversicherung

Welcher Wert wird von der Hausratversicherung ersetzt?

Es wird grundsätzlich der Neuwert ersetzt – also das, was ein Gegenstand bei Neukauf kosten würde.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Hausratversicherung sein?

Die Versicherungs­summe sollte hoch genug sein, um den aktuellen Kaufwert Ihres gesamten Hausrats abzudecken. So können Sie im Schadens­fall Ihr Mobiliar voll ersetzen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Hausratversicherung und einer Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäude­versicherung sichert das Gebäude ab, und die Hausratversicherung alles, was zum Wohnen benötigt wird. Also alle Dinge, die Sie im Haushalt ge- und verbrauchen. Zum Beispiel Möbel, Fernseher, Kühlschrank, Lebensmittel, Kleidung, Fahrräder, Mobiltelefone oder Schmuck.

Die Wohngebäudeversicherung sichert finanzielle Risiken rund um das Gebäude ab. Hierzu zählen auch Sachen, die fest mit dem Grundstück verbunden sind. Zum Beispiel Terrassen, Zäune, Hecken oder auch die Gartenbeleuchtung.

Wer schließt die Hausratversicherung ab – der Mieter oder der Vermieter?

Die Hausratversicherung wird grundsätzlich vom Mieter oder der Mieterin abgeschlossen, da hierüber die Hausrats­gegenstände versichert sind. In manchen Fällen sind Teile des Hausrats über die Vermieterin oder den Vermieter versichert. Das kann zum Beispiel bei der Vermietung einer möblierten Wohnung der Fall sein. Für die persönlichen Sachen benötigen Sie als Mieterin oder Mieter dann aber Ihre eigene Hausratversicherung.

Ist mein Hausrat auch außerhalb der Wohnung mitversichert?

Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Sachen, die sich bis zu drei Monaten vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden – sogar weltweit, wenn Sie zum Beispiel auf Weltreise gehen (Außenversicherung).

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